Inhalt
1. Geltungsbereich
2. Vertragsschluss
3. Pflichten des Auftraggebers
4. Vergütung und Auslagen
5. Stornierung und Rücktritt
6. Verhinderung des Fotografen
7. Auftragsproduktion
8. Haftung
9. Datenschutz
10. Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte
11. Schlussbestimmungen
1.1. Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden, im Folgenden: Auftraggeber/-in, gelten nicht, es sei denn, der Fotograf hat deren Geltung ausdrücklich zugestimmt.
1.2. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten digitalen Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Eingeschlossen sind insbesondere Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern gespeicherte Bilder und Videos.
2.1. Der Vertragsschluss zwischen den Parteien kommt nach der folgenden Maßgabe zustande:
2.2. Der/die Auftraggeber/-in hat die Möglichkeit, die Anfertigung von Fotos durch den Fotografen telefonisch oder per E-Mail/WhatsApp über die im Impressum der Internetseite des Fotografen oder über das entsprechende Kontaktformular anzufragen. Mit einer Anfrage gibt der/die Auftraggeber/-in noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.
2.3. Auf Anfrage des/der Auftraggebers/-in gibt der Fotograf telefonisch, per WhatsApp, persönlich oder per E-Mail ein Angebot über die Beauftragung der Anfertigung der Fotos ab. Dieses Angebot des Fotografen ist rechtsverbindlich und hat eine Gültigkeitsdauer von zehn Werktagen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot.
2.4. Der/die Auftraggeber/-in hat die Möglichkeit, das Angebot innerhalb der Frist von zehn Werktagen anzunehmen. Die Annahme erfolgt telefonisch, schriftlich, via WhatsApp oder per E- Mail. Mit der Annahme des Angebots kommt ein verbindliches Vertragsverhältnis über die Anfertigung der Fotos zustande.
2.5. Nimmt der/die Auftraggeber/-in das Angebot nach Ablauf der Frist an, handelt es sich um ein erneutes Angebot, welches der Fotograf durch ausdrückliche Erklärung annehmen kann. Einer Annahmeerklärung steht gleich, wenn der Fotograf eine Auftragsbestätigung oder eine Vorschussrechnung übersendet.
3.1. Der/die Auftraggeber/-in hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotografen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche, etc.).
3.2. Der/die Auftraggeber/-in stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren erlaubt ist. Durch Fotografierverbote gegebenenfalls entstehende Wartezeiten des Fotografen zählen als Arbeitszeit.
3.3. Der/die Auftraggeber/-in wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des seitens des Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen.
3.4. Der/die Auftraggeber/-in wird darauf hingewiesen, dass der Fotograf nicht garantieren kann, alle anwesenden Gäste bei Veranstaltungen wie Hochzeitsreportagen zu fotografieren.
3.5. Der/die Auftraggeber/-in trägt das Risiko für alle Umstände, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, u. a. Witterungsbedingungen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem/der Auftraggeber/-in obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten sowie höhere Gewalt.
4.1. Für Auftragsproduktionen gilt die vereinbarte Vergütung.
4.2. Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum, wird der zusätzliche Zeitaufwand je angefangener Stunde abgerechnet.
4.3. Bei Vertragsschluss wird eine erste Zahlung als Terminreservierungsgebühr in Höhe von 50% des Gesamtpreises berechnet, die innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss fällig wird. Sofern zwischen Vertragsschluss und Datum des Shootings weniger als 7 Tage liegen, wird die Reservierungsgebühr sofort fällig. . Die Rechnung über die Reservierungsgebühr erhält der Auftraggeber gleichzeitig mit der Auftragsbestätigung vom Auftraggeber. Diese Reservierungsgebühr wird im Falle der Abwicklung des gesamten Auftrages auf den Vergütungsanspruch angerechnet.
4.4. Geht diese Zahlung nicht fristgerecht ein, wird der Auftragnehmer die Zahlung unter angemessener Fristsetzung anmahnen. Verstreicht auch diese Frist, ist der Auftragnehmer zur Verweigerung der vertraglich geschuldeten Leistungen berechtigt. Gesetzliche Rücktrittsrechte, bzw. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleiben hiervon unberührt.
4.5. Die Zahlung der verbleibenden Vergütung ist nach Rechnungstellung innerhalb von 14 Tagen fällig.
4.6. Für den fristgerechten Eingang von Reservierungsgebühr und Vergütungsbetrag ist jeweils der Eingang auf folgendem Konto entscheidend:
Sabrina Beyer, IBAN: DE 5676 0300 8002 3036 5364, BIC: CSDBDE71XXX
Der Versand/die Bereitstellung der Fotos erfolgt frühestens nach vollständigem Zahlungseingang.
4.7. An- und Abreisen des Fotografen erfolgen jeweils von 81539 München aus. Die Anfahrt im Umkreis von 15 km von 81539 München wird mit pauschal 0 € berechnet. Übersteigt die An- und Abreise diesen Umfang, werden zusätzliche Reisekosten je gefahrenem km mit 1 EUR berechnet. Entstehen Parkkosten werden diese ebenfalls berechnet. Bei Anreise mit Bahn oder Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung, werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen in Rechnung gestellt.
6.1. Kann der Fotograf den vereinbarten Termin aufgrund von Krankheit oder anderen unvorhersehbaren Umständen nicht wahrnehmen, wird der Auftraggeber umgehend informiert.
6.2. Der Fotograf und der Auftraggeber können sich auf einen Ersatztermin einigen. Sollte kein Ersatztermin gefunden werden, wird die bereits geleistete Reservierungsgebühr vollständig erstattet.
6.3. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
7.1. Bei Auftragsproduktionen erstellt der Fotograf für den Auftraggeber Aufnahmen. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Angebot des Fotografen und Annahme durch den Auftraggeber zustande.
7.2. Von den erstellten Aufnahmen wählt der Fotograf die vereinbarte Anzahl nach eigenem Ermessen aus, führt eine allgemeine Bildoptimierung durch und überlässt sie dem Auftraggeber per Datenübertragung oder auf einem Datenträger. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
7.3. Weitere Zusatzleistungen wie Bildbearbeitung, Speicherung, Bildergalerie oder Druck werden individuell vereinbart.
7.4. Der Fotograf räumt dem Auftraggeber mit Zahlung der vereinbarten Vergütung die ausschließlichen und unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Aufnahmen einschließlich des Bearbeitungsrechts ein, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
7.5. Der Fotograf hat das Recht zur Eigennutzung und zur Namensnennung, sofern diese nicht ausgeschlossen wurden.
7.6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle erforderlichen Informationen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und sicherzustellen, dass alle Personen, die fotografiert werden sollen, ihre Zustimmung gegeben haben.
7.7. Der Fotograf verpflichtet sich, die Aufnahmen für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr nach Übergabe an den Auftraggeber aufzubewahren und auf Anfrage erneut zur Verfügung zu stellen.
8.1. Der Fotograf haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
8.2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Fotograf nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftragnehmers. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung von Kardinalspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Auftraggeber in demselben Umfang.
8.3. Eine Haftung für Schäden, die durch den Verlust von Bilddaten oder deren Zerstörung entstehen, wird ausgeschlossen, sofern der Fotograf nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.
8.4. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte.
9.1. Der Fotograf erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung und auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen.
9.2. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist oder der Auftraggeber eingewilligt hat.
10.1. Der Fotografin steht das ausschließliche Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
10.2. Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben die Fotos im Eigentum des Auftragnehmers.
10.3. Der/die Auftraggeber/-in erwirbt an den Fotos einfache Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
10.4. Die Auftragnehmerin trifft die Auswahl der Fotos. Der/die Auftraggeber/-in hat keinen Anspruch alle Fotos zu erhalten.
10.5. Der Auftragnehmer darf die Fotos, auf denen der/die Auftraggeber/-in abgebildet sind, im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration nutzen (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.).
10.6. Andere Dienstleister wie z.B. Visagisten, Dekorateure, Hochzeitsplaner, etc. dürfen Fotos nur nach Freigabe und unter Nennung des Auftragnehmers verwenden.
10.7. Bei öffentlicher Nutzung der Lichtbilder in Online- und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist die Fotografin als Urheber des Lichtbildes zu nennen, und entsprechende zu Verlinken.
11.1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
11.2. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
11.3. Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist München, soweit der Auftraggeber kein Verbraucher ist.